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Der M-Zug - was ist das?
"M" steht für Mittlere Reife. Die Hauptschule bietet seit dem Schuljahr 1999/2000 einen vierjährigen Bildungsgang an, einen M-Zug, der in eigenen Klassen und Kursen (M-Klassen, M-Kursen) zum mittleren Schulabschluss führt. Der M-Zug beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (M7) und endet in der 10. Klasse (M10) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Bildungsabschluss.
In weniger dicht besiedelten Gegenden Bayerns ist es notwendig, dass sich Hauptschulen in einem Verbund zur Bildung von M-Klassen zusammenfinden. In den Jahrgangsstufen 7 und 8 werden auch M-Kurse eingerichtet, in denen die für den M-Zug geeigneten Schülerinnen und Schüler zusätzlichen Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erhalten.
Vorteile des M-Zuges
Sie können innerhalb der eigenen Schulart Hauptschule über vier Jahre konsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden. Dieser Abschluss ist dem Realschulabschluss gleichwertig und verleiht die gleichen Berechtigungen. Der Unterricht im M-Zug legt seinen Schwerpunkt auf Deutsch, Mathematik und Englisch. Weiterer Schwerpunkt ist das Lernfeld Arbeitslehre und die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben.
- Aufnahme ohne Prüfungsstress - Kein Wechsel der Schulart - Wohnortnahe Beschulung - Gleiche Lernbereiche wie die Regelklassen, jedoch erhöhtes Anforderungsniveau Schülerbezogene, praxisorientierte Unterrichtsgestaltung - Vertraute Unterrichtsmethoden Beibehaltung des Klassenlehrerprinzips, vor allem in M7 und M8 - hoher Praxis- und Berufsbezug Quali-Teilnahme unter besten Voraussetzungen - Problemlose Rückkehr in die Regelklasse bei eventuellen. Schwierigkeiten
Wie kommt man in den M-Zug?
Für Schülerinnen und Schüler der 6. Klasse der Hauptschule zählt das Zwischenzeugnis des laufenden Schuljahres. Bei einer Durchschnittsnote von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch kann die M7 besucht werden. Schülerinnen und Schüler der 7. und 8. Klasse der Hauptschule müssen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch einen Notenschnitt von 2,0 oder besser erreichen. Die Lehrerkonferenz kann auf Antrag eines Erziehungsberechtigten den Zugang aus den 6. bis 8. Klassen auch bei einer Durchschnittsnote von 2,66 (und in besonderen Fällen auch darüber) zulassen, wenn für den Schüler auf Grund seines gesamten Lern- und Arbeitsverhaltens Aussicht besteht, den mittleren Schulabschluss zu erwerben. Eine Aufnahmeprüfung findet nicht statt. Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse müssen den Qualifizierenden Hauptschulabschluss mit 2,33 oder besser bestanden haben und in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens einen Notenschnitt von 2,0 erreicht haben. Wurde der Notenschnitt verfehlt, kann an einer Aufnahmeprüfung am Ende des Schuljahres teilgenommen werden.
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